Kundenservice

Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB) gelten für alle Anfragen, Angebote, Bestellungen und Verträge („Vertrag“), bei denen ein Unternehmen der Eleiko-Gruppe („ELEIKO“) Produkte oder Ausrüstung („Produkte“) an den Käufer („KÄUFER“) verkauft und liefert und/oder Installationsdienstleistungen für Produkte („Installationsdienstleistungen“) erbringt, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese AGB sind Bestandteil eines jeden solchen Vertrages, unabhängig davon, ob sie darin erwähnt werden, und schließen die Anwendung abweichender oder widersprechender allgemeiner oder besonderer Geschäftsbedingungen des KÄUFERS aus.

2. VERHALTENSKODEX

Mit dem Abschluss eines Vertrages mit ELEIKO erklärt der KÄUFER, dass er den Verhaltenskodex von ELEIKO gelesen und verstanden hat.

3. GÜLTIGKEIT DES ANGEBOTS

Die Angebote von ELEIKO können innerhalb der darin angegebenen Frist oder, falls keine Frist angegeben ist, innerhalb von 30 Tagen nach ihrem Datum angenommen werden.

4. AUFTRAGSERTEILUNG, STORNIERUNGEN

4.1 Jede Bestellung muss schriftlich erfolgen. Ein verbindlicher Vertrag über den Verkauf und Kauf des Produkts gilt mit Zugang der Auftragsbestätigung von ELEIKO an den KÄUFER als bestätigt.

4.2 Der KÄUFER ist verpflichtet, Unrichtigkeiten in der Auftragsbestätigung innerhalb von sieben (7) Tagen zu melden, andernfalls ist die Bestellung gemäß 4.1 rechtsverbindlich.

4.3 Bei rechtsverbindlicher Bestellung können Artikel nicht storniert oder zurückgegeben werden.

5. PREISBEDINGUNGEN

5.1 Sofern im Angebot nicht anders vereinbart oder angegeben, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich Mehrwertsteuer und aller sonstigen Abgaben, Verpackungskosten, Frachtkosten und Versicherungskosten, die gegebenenfalls zusätzlich zum Kaufpreis vom KÄUFER zu tragen sind.

5.2 Ausverkaufsartikel, Sonderaktionen sowie Auslauf- und Gebrauchtprodukte sind vom Umtausch oder der Rückgabe ausgeschlossen.

5.3 Rabatte und Sonderangebote können nicht rückwirkend auf vorherige Einkäufe angerechnet werden.

5.4 Liegt der Liefertermin später als sechs Monate nach dem Bestellzeitpunkt, hat ELEIKO das Recht, den Preis entsprechend dem HVPI (Harmonisierter Verbraucherpreisindex) anzupassen.

6. LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

6.1 Alle vereinbarten Lieferfristen verstehen sich gemäß den INCOTERMS, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig sind. Sofern der Vertrag keine spezifischen Lieferbedingungen vorsieht, erfolgt die Lieferung Ex Works (EXW).

6.2 Der Liefertermin ab Lager ist in der Auftragsbestätigung von ELEIKO festgelegt. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, ist dieses Datum nur ein Richtwert.

6.3 Verzögert sich die Lieferung durch den KÄUFER, ist ELEIKO berechtigt, die gesamte vereinbarte Auftragssumme nach Ablauf von 15 Tagen Verzögerung ab Liefertermin sofort zu fakturieren. Dies gilt unabhängig davon, ob die Lieferung erfolgt ist.

6.4 Der Gefahrübergang für Verlust und Beschädigung der Produkte geht nach den INCOTERMS bei Lieferung an den KÄUFER über. Nimmt der KÄUFER die Produkte nicht zum vereinbarten Liefertermin entgegen, geht die Gefahr für die Produkte in dem Moment auf den KÄUFER über, in dem sich der KÄUFER in Verzug befindet. Etwaige Kosten für Lagerung, Versicherung etc., die ELEIKO danach entstehen, trägt der KÄUFER.

6.5 ELEIKO ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

6.6 Der KÄUFER hat die Produkte bei Erhalt auf Mängel, Mengenfehlmengen und Bruch der Verpackung während des Transports zu überprüfen. Jegliche Beanstandungen von Produkten aufgrund von Mängeln, Mengenfehlmengen oder Bruch der Verpackung müssen ELEIKO innerhalb von zehn (10) Werktagen nach Erhalt der Produkte durch den KÄUFER schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls hat der KÄUFER keinen Anspruch auf Entschädigung durch ELEIKO für Mängel, Fehlmengen oder Bruch.

7. INSTALLATIONSSERVICES

7.1 ELEIKO führt Installationen im Auftrag des KÄUFERS durch, sofern dies im Vertrag vereinbart ist.

7.2 Der KÄUFER stellt sicher, dass die Mitarbeiter von ELEIKO die Installationsarbeiten am vereinbarten Ort („Standort“) pünktlich beginnen können.

7.3 Die Installationsarbeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, während der üblichen Arbeitszeiten des KÄUFERS durchgeführt.

7.4 Der KÄUFER verpflichtet sich, vor Ankunft des Personals von ELEIKO auf dem Standort auf eigene Kosten vorbereitende Arbeiten durchzuführen, um sicherzustellen, dass die für die Installationsarbeiten gemäß den Anweisungen von ELEIKO erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Ist der KÄUFER für den Transport der Produkte zum Standort verantwortlich, stellt er sicher, dass die Produkte vor dem vereinbarten Beginn der Installationsarbeiten am Standort vorhanden sind.

7.5 Der KÄUFER hat dafür zu sorgen, dass die Installationsarbeiten nicht unter gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Bedingungen durchgeführt werden, und ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um das Personal von ELEIKO vor Sicherheits- oder Gesundheitsgefahren zu schützen. Vor Beginn der Installationsarbeiten muss der KÄUFER das Personal von ELEIKO über alle am Standort geltenden Sicherheitsvorschriften und -routinen sowie über besondere Gefahren informieren, die mit der Durchführung der Installationsarbeiten verbunden sein können. ELEIKO ist nicht verpflichtet, Installationsarbeiten in ungesunden oder gefährlichen Umgebungen durchzuführen.

7.6 Der KÄUFER stellt ELEIKO auf dem Standort auf eigene Kosten alle für die Installationsarbeiten gemäß Vertrag vereinbarten Geräte und Ressourcen (z. B. Hebevorrichtungen, Wasser, Strom, Beleuchtung, Internetzugang etc.) sowie sichere Lagermöglichkeiten für Werkzeuge, Ausrüstung und persönliche Gegenstände des Personals von ELEIKO zur Verfügung.

7.7 Sollte der KÄUFER absehen können, dass er seinen Verpflichtungen zur Durchführung der Installationsarbeiten gemäß Klausel 7.6 nicht rechtzeitig erfüllen kann, muss er ELEIKO unverzüglich schriftlich unter Angabe des Grundes und des Zeitpunkts der Erfüllung der Verpflichtungen benachrichtigen. ELEIKO ist berechtigt, dem KÄUFER die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die ELEIKO aufgrund der Nichterfüllung der Verpflichtungen des KÄUFERS gemäß Klausel 7.6 zum vereinbarten Zeitpunkt entstehen.

8. VERZÖGERUNGEN

8.1 Verzögert sich die Lieferung der Produkte oder der Abschluss der Installationsarbeiten und wird diese Verzögerung durch einen der in Klausel 16 genannten Umstände oder durch ein Handeln oder Unterlassen des KÄUFERS verursacht, so verlängert sich die Lieferfrist für die Produkte und/oder der Abschluss der Installationsarbeiten um einen angemessenen Zeitraum, der unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände angemessen ist.

8.2 Bei Verzögerungen aus anderen Gründen als den in Klausel 8.1 genannten, kann der KÄUFER schriftlich Lieferung oder Fertigstellung der Installationsarbeiten innerhalb einer angemessenen Frist verlangen, die jedoch nicht weniger als drei (3) Wochen ab dem ursprünglichen Liefer-/Fertigstellungstermin betragen darf. Liefert ELEIKO die Produkte nicht oder stellt die Installationsarbeiten nicht innerhalb dieser Frist fertig und ist dies nicht auf einen Umstand zurückzuführen, für den der KÄUFER verantwortlich ist, so ist der KÄUFER berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die betroffenen Produkte oder die betroffenen Installationsarbeiten zu kündigen und gegebenenfalls die Rückerstattung der für den gekündigten Vertragsteil geleisteten Zahlungen zu verlangen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Die Kündigung des Vertrages einschließlich einer möglichen Rückzahlung wie vorgenannt ist das einzige Rechtsmittel des KÄUFERS im Falle einer Verzögerung, und der KÄUFER hat keinen Anspruch auf Schadenersatz, Vertragsstrafe, Vergütung oder sonstige Entschädigung, es sei denn, dass zwischen ELEIKO und dem KÄUFER eine separate schriftliche Vereinbarung darüber getroffen wurde.

9. ZAHLUNG

9.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises vor Lieferung oder Durchführung der Installationsarbeiten. Die Zahlung erfolgt in der im Vertrag angegebenen Währung.

9.2 Bei Zahlungsverzug ist ELEIKO berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozent pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung zu verlangen, die vom KÄUFER zu zahlen sind. Für Mahnungen bei überfälligen Zahlungen fallen Mahngebühren an.

9.3 Bei Zahlungsverzug kann ELEIKO nach schriftlicher Benachrichtigung des KÄUFERS die Erfüllung des Vertrages aussetzen, bis ELEIKO die vollständige Zahlung erhält. Überschreitet der Zahlungsverzug zwei (2) Monate, ist ELEIKO berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Kündigung gegenüber dem KÄUFER zu beenden und den ELEIKO entstandenen Schaden zu verlangen.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Die Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ELEIKO, soweit ein solcher Eigentumsvorbehalt nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.

11. GEWÄHRLEISTUNG

11.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen Klausel 11 gewährleistet ELEIKO, dass die Produkte und die Installationsleistungen zum Zeitpunkt der Lieferung der Spezifikation entsprechen und frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Sofern im Vertrag keine andere Frist vereinbart ist, gilt die Gewährleistung ab Lieferdatum und während der in der Garantieliste zu Ihrer Auftragsbestätigung aufgeführten Fristen.

11.2 Jegliche Gewährleistungsansprüche des KÄUFERS nach Klausel 11.1 müssen ELEIKO innerhalb von zehn (10) Tagen nach Feststellung des Mangels schriftlich mitgeteilt werden. Tritt ein Mangel auf, der vermutlich Schäden verursachen kann, muss dieser unverzüglich angezeigt werden. Versäumt der KÄUFER die schriftliche Anzeige innerhalb der in dieser Klausel genannten Fristen, verliert er sein Recht auf jegliche Mängelrüge.

11.3 Bei einem berechtigten Gewährleistungsanspruch in Bezug auf ein Produkt oder eine Installationsleistung, der ELEIKO gemäß Klausel 11.2 angezeigt wurde, ist ELEIKO berechtigt, die Produkte (oder das betreffende Teil) kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen und die betreffende Installationsleistung zu korrigieren. ELEIKO gilt als seinen Verpflichtungen zur Mängelbeseitigung nachgekommen, wenn ELEIKO dem KÄUFER ein ordnungsgemäß repariertes oder ersetztes Teil liefert oder eine Korrektur vornimmt. Entscheidet sich ELEIKO für die erneute Lieferung von Produkten oder Teilen davon, gehen die ersetzten Produkte oder Teile zum Zeitpunkt des Austauschs in das Eigentum von ELEIKO über.

11.4 Die Gewährleistungsfrist für ein repariertes oder ersetztes Produkt oder eine korrigierte Installationsleistung endet zum gleichen Zeitpunkt wie die Gewährleistungsfrist für das ursprüngliche Produkt oder die ursprüngliche Installationsleistung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt der erforderliche Transport der Produkte zu und von ELEIKO im Zusammenhang mit der Beseitigung von Mängeln, für die ELEIKO haftet, auf Gefahr und Kosten von ELEIKO, vorausgesetzt, der KÄUFER befolgt die Anweisungen von ELEIKO bezüglich dieses Transports.

11.5 Die Gewährleistung nach Klausel 11.1 setzt voraus, dass die Produkte unter normalen Bedingungen verwendet werden und der KÄUFER die Wartungs- und Serviceanweisungen sowie die spezifischen Handbücher und Bedienungsanleitungen der Produkte (z. B. ELEIKO Produktleitfaden) einhält, die ELEIKO dem KÄUFER zur Verfügung stellt. Die Gewährleistung nach Klausel 11.1 deckt keine Mängel ab, die verursacht werden durch:

(a) abnormale oder falsche Verwendung der Produkte; (b) unsachgemäße oder fehlerhafte Reparaturen durch den KÄUFER oder von ihm beauftragte Dritte; (c) Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder der Montage- bzw. Aufbauanleitung; (d) Verwendung anderer Teile als der Originalteile im Zusammenhang mit den Produkten oder der Montage bzw. dem Aufbau; (e) unzureichende oder falsche Wartung und Service; (f) normale Abnutzung; oder durch (g) Konstruktion, Materialien oder Arbeitsmethoden, die vom KÄUFER vorgegeben oder vorgeschrieben wurden.

11.6 Erfüllt ELEIKO seine Verpflichtungen nach Klausel 11.3 nicht innerhalb einer angemessenen Frist, kann der KÄUFER ELEIKO mit schriftlicher Fristsetzung eine letzte Frist zur Erfüllung setzen, die nicht weniger als drei (3) Wochen betragen darf. Wird der Mangel innerhalb dieser Frist nicht erfolgreich behoben, ist der KÄUFER berechtigt, den Vertrag in Bezug auf die betroffenen Produkte oder Installationsleistungen zu kündigen und gegebenenfalls die Rückerstattung der für den gekündigten Vertragsteil geleisteten Zahlungen zu verlangen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.

11.7 Außer wie in Klausel 11 festgelegt, haftet ELEIKO nicht für Mängel, einschließlich, aber nicht beschränkt auf stillschweigende Garantien oder Zusicherungen der Handelsüblichkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung von Rechten Dritter.

12. HAFTUNG

Die Gesamthaftung von ELEIKO, soweit nach anwendbarem Recht zulässig, für alle Ansprüche, Schäden und Verluste, gleich ob aus Vertragsverletzung, Gewährleistungsverletzung, Fahrlässigkeit, Schadensersatz oder anderen Gründen im Zusammenhang mit einem Produkt oder einer Installationsleistung, ist auf das Eineinhalbfache (1,5) des Preises für das Produkt oder die Installationsleistung im Rahmen des Vertrages begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche Dritter auf Körperverletzung oder Tod, die durch einen nachgewiesenen Produktfehler verursacht wurden, oder für Schäden und Verluste, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ELEIKO verursacht wurden.

13. FREISTELLUNG

Der KÄUFER hat dafür zu sorgen, dass die Produkte vor der Nutzung ausreichend montiert und installiert sind und dass die Bedienungsanleitung jederzeit zugänglich ist und befolgt wird. Der KÄUFER stellt ELEIKO von jeglicher Haftung, Verlusten, Schäden, Kosten, Ansprüchen oder Klagen (einschließlich angemessener Rechtskosten) frei, die sich aus fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen des KÄUFERS oder seiner Kunden/Benutzer in Bezug auf die Installation, Verwendung, Handhabung und Wartung der Produkte, einzeln oder in Kombination mit anderen Produkten, ergeben.

14. FOLGESCHÄDEN

14.1 Mit Ausnahme von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet keine Partei gegenüber der anderen Partei vertraglich, deliktisch, aus Gewährleistung, verschuldensunabhängiger Haftung oder sonstigen Gründen für Produktionsausfall, Gewinnverlust, Nutzungsausfall, Vertragsverlust oder sonstige mittelbare oder indirekte Schäden oder Verluste jeglicher Art.

15. VORZEITIGE KÜNDIGUNG

15.1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung gegenüber der anderen Partei zu kündigen, wenn

(a) die andere Partei Vergleichsverhandlungen einleitet, in Konkurs geht, liquidiert wird oder aus einem anderen Grund als zahlungsunfähig angesehen werden kann; oder (b) die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die AGB); und diese nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung darüber vollständig behebt.

16. GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE

16.1 Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eingetragene und nicht eingetragene Marken, Patente, Erfindungen, Designs, Know-how, Urheberrechte und Domainnamen („Geistiges Eigentum“), die vor Vertragsabschluss bei der ELEIKO Gruppe bestehen, bleiben ausschließliches Eigentum der ELEIKO Gruppe. Dem KÄUFER wird kein Recht oder keine Lizenz an geistigem Eigentum gewährt, das sich im Eigentum oder Besitz der ELEIKO Gruppe befindet, außer einer eingeschränkten, nicht ausschließlichen Lizenz zur Nutzung des geistigen Eigentums der ELEIKO Gruppe, soweit dies für den KÄUFER zur Ausübung seines Rechts zur Nutzung oder zum Weiterverkauf der Produkte erforderlich ist. Mit Beendigung oder Ablauf des Vertrages erlischt diese Lizenz automatisch und sofort.

16.2 Der KÄUFER darf sein eigenes Warenzeichen oder seinen eigenen Markennamen nicht auf den Produkten anbringen, es sei denn, ELEIKO hat eine vorherige schriftliche Zustimmung erteilt.

17. HÖHERE GEWALT

17.1 Jede Partei ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen, soweit die Erfüllung durch Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren („Höhere Gewalt“), verhindert oder unangemessen erschwert wird.

17.2 Eine Partei kann sich nur dann auf ein Ereignis höherer Gewalt nach Klausel 16.1 berufen, wenn sie die andere Partei unverzüglich schriftlich über den Eintritt und die möglichen Auswirkungen des Ereignisses informiert hat. Die Partei hat die andere Partei auch unverzüglich über die Beendigung dieses Ereignisses zu informieren.

17.3 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Kündigung gegenüber der anderen Partei zu beenden, wenn die Erfüllung des Vertrages nach Klausel 16.1 für mehr als neunzig (90) Tage ausgesetzt wird.

18. SONSTIGES

18.1 Sollte eine Bestimmung der AGB ganz oder teilweise für unwirksam oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Restes der betreffenden Bestimmung.

18.2 Keine Partei darf ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen oder abtreten. Ungeachtet des vorstehenden Satzes kann ELEIKO diese Rechte und Pflichten ohne vorherige Zustimmung des KÄUFERS an ein anderes Unternehmen innerhalb der ELEIKO Gruppe oder an einen Rechtsnachfolger durch Erwerb oder Verschmelzung übertragen oder abtreten.

18.3 Der KÄUFER erkennt an, dass er den Vertrag nur mit dem vertragschließenden ELEIKO-Unternehmen abschließt und dass jedes ELEIKO-Unternehmen eigenständig agiert. Der KÄUFER erkennt ferner an und stimmt zu, dass Ansprüche gegen ELEIKO nur gegenüber dem vertragschließenden ELEIKO-Unternehmen (oder demjenigen ELEIKO-Unternehmen, an die der Vertrag gemäß Klausel 17.2 übertragen oder abgetreten wurde) geltend gemacht werden können. ELEIKO schließt ausdrücklich jegliche Form von Kreuzgarantien oder ähnlicher konzerninterner Haftung zwischen den ELEIKO-Unternehmen und anderen Unternehmen innerhalb der Eleiko Gruppe weltweit aus, was der KÄUFER mit dem Abschluss des Vertrages mit dem vertragschließenden ELEIKO-Unternehmen anerkennt.

19. GELTENDES RECHT UND STREITIGKEITEN

Die AGB und alle Verträge, die ELEIKO und der KÄUFER hiernach abschließen, unterliegen dem materiellen schwedischen Recht. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die sich aus oder in Verbindung mit den AGB oder einem Vertrag ergeben, oder die Verletzung, Beendigung oder Ungültigkeit derselben betreffen, werden endgültig durch ein Schiedsverfahren beigelegt, das vom SCC Arbitration Institute (dem "SCC") verwaltet wird. Die Regeln für beschleunigte Schiedsverfahren finden Anwendung, es sei denn, das SCC nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der Komplexität des Falls, des Streitwerts und anderer Umstände entscheidet, dass die Schiedsgerichtsordnung Anwendung findet. Im letzteren Fall entscheidet das SCC auch, ob das Schiedsgericht aus einem oder drei Schiedsrichtern bestehen soll. Der Schiedsort ist Stockholm, Schweden. Die Verfahrenssprache des Schiedsverfahrens ist Schwedisch oder Englisch.

20. VERBRAUCHERKÄUFE

20.1 Bei Verbraucherkäufen innerhalb der EU, Norwegens, Islands und Großbritanniens hat das Verbraucherschutzgesetz Vorrang vor allen Bedingungen, die diesen AGB widersprechen.